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Do 02.02.12 18:30

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Rente mit 67

Bis ins hohe Alter arbeiten, das ist schon bald Realität in Deutschland. Denn bereits in diesem Jahr wird das Renteneintrittsalter schrittweise erhöht - bis zur Rente mit 67.

Im zibb Service erfahren Sie, wann Sie in Rente gehen dürfen und was sich sonst noch für Sie ändert.

Betroffen von der neuen Regelung sind alle Jahrgänge ab 1947, allerdings gestaffelt. Wer 1947 geboren ist, muss nur einen Monat länger arbeiten, die 1958er Jahrgänge hingegen schon ein ganzes Jahr. Die Rente mit 67 ist erst Realität für alle, die ab 1964 geboren sind. Ausnahme ist die sogenannte Altersrente. Wer also besonders lange eingezahlt hat, mindestens 45 Jahre lang, der kann immer noch mit 65 in Rente gehen. Und auch Schwerbehinderte müssen nicht bis 67 arbeiten. Allerdings steigt auch für sie das Renteneintrittsalter von 63 auf 65 Jahre.

Wer 35 Jahre lang eingezahlt hat, kann nach der neuen Renten-Regelung mit 63 in Rente gehen. Der Jahrgang 1947 müsste dann aber 7,2 Prozent weniger Geld in Kauf nehmen. Beim Jahrgang 1956 sind es bereits 10,2 Prozent. Bei allen, die eigentlich bis 67 arbeiten müssten (ab Jahrgang 1964), gilt: pro Monat früher in Rente 0,3 Prozent weniger Geld.
Ein Rechenbeispiel: Wer 1964 geboren ist und mit 67 Jahren 1000 Euro Rente pro Monat erhalten würde, bekäme mit 66 Jahren monatlich 36 Euro weniger und mit 63 Jahren 144 Euro weniger.

Zu Gast im Studio: Karl-Heinz Klocke, Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg

Dieser Text gibt den Sachstand vom 02.02.2012 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

Infos im WWW

Deutsche Rentenversicherung

Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherung und privaten Altersvorsorge.

www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

Stiftung Warentest

Hier erfahren Sie mehr zum Thema Rente mit 67.

www.test.de

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